Wer kann als Gasteltern ausländische Au-pair’s aufnehmen

  • Ehepaare mit oder ohne Kinder

  • alleinerziehende oder unverheiratete Paare mit Kindern

  • ein Partner muss deutscher Staatsbürger sein (oder)

  • die Umgangssprache der Familie muss Deutsch sein

  • Familien die bereit sind das Au-pair als "Familienmitglied auf Zeit" für die Dauer von 6 - 12 Monaten in ihrem Haus aufzunehmen.

Au-pair mit Kind  

 

 

Was können Sie von dem Au-pair erwarten

 

 

Was bietet die Gastfamilie dem Au-Pair

Weitere Informationen über das Au-pair Wesen finden Sie im Merkblatt der Bundesanstalt für Arbeit Au-pair bei deutschen Gastfamilien

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Au-Pair Agentur

AuPairDU

Deutsch -Ukrainische Au-Pair Agentur

Obere Gaerten 4
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Germany

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Persönliche Termine nach Absprache.


Wir freuen uns über Anregungen, Ideen oder Fragen zu unseren Seiten 
und dem Thema Au-pair
 

Stand:  17. Juni 2004 

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