Vermittlungsvereinbarung

zwischen

Familie   Deutsch-Ukrainische Au-pair Agentur
(Vorname u. Name beider Eheleute)
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Im Folgenden Auftraggeber

Natalija Vysoven
Obere Gaerten 4
D-71737 Kirchberg

Im Folgenden Auftragnehmer

 

 

 

Nach Unterzeichnung dieses Vertrags, beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer ein Au-pair seiner Agentur nach der Wahl des Auftraggebers zu vermitteln.

§ 1 Pflichten des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber ausführlich über die derzeitigen Bestimmungen des Au Pair Programms in der BRD (siehe Merkblatt aupairinfo02.pdf)
  2. Überlassung von Bewerberdaten wie z.B. komplette Adressangaben, Fragebogen, Photo, (wenn vorhanden auch Referenzen, Anschreiben, und Sprachzeugnisse) der Au-pair Bewerber.
  3. Erstellung aller notwendigen Anträge für eine Visumserteilung. (Einladungsschreiben Au-pair Verträge).
  4. Hilfe bei der Abwicklung der Visums bzw. Einladungsformalitäten und der Arbeitsgenehmigung.
  5. Der Auftragnehmer hat die Aufgabe die Gastfamilie sowie das Au-pair während des ganzen Aufenthaltes zu betreuen. (So lange der Bewerber sich beim Auftraggeber aufhält)
  6. Als Serviceleistungen stellt der Auftragnehmer auf Wunsch einen kostenlosen Au-pair Ausweis aus, ein Zertifikat nach einem erfolgreichen Au-pair Aufenthalt, bietet eine empfohlene Au-pair Versicherung an, gibt Tipps für Sprachschulen, bietet in seinem Forum eine Notfall Tel. Nr. an, sowie die Austauschmöglichkeit von Adressen und steht als kompetenter Ansprechpartner bei Problemen immer zur Verfügung.

§ 2 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die AGB’s des Auftragnehmers und die Infoblätter der Bundesnstalt für Arbeit gelesen und erkennt diese Inhalte an.
Er ist verpflichtet folgende Leistungen dem Au-pair Bewerber zu gewähren:

  1. Integration des Au-Pair’s in die Familie
  2. freie Kost und ein eigenes abschließbares Zimmer.
  3. Die wöchentliche Arbeitszeit von max. 30 Std. wird nicht überschritten. (Die Arbeitszeit ist flexibel gestaltbar).
  4. Ein monatliches Taschengeld von 205.- Euro an das Au-pair bar auszuzahlen.
  5. Eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr oder Fahrdienste.
  6. Die Möglichkeit zum Besuch einer Sprachschule.
  7. Vier Wochen Urlaub während eines Aufenthaltes von 12 Monaten. (Taschengeld muss weitergezahlt werden)
  8. Ausreichende Versicherung für die ganze Aufenthaltsdauer gegen Krankheit und Haftpflicht.
  9. Der Auftraggeber muss den Au-pair Bewerber sofort bei Ankunft in Deutschland bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden und beim Arbeitsamt eine Arbeitsgenehmigung sowie ggf. eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Alle anfallenden Gebühren trägt der Auftraggeber.
  10. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Ankunftstermin des Au-pair’s bzw. bei Wechsel Au-pair’s die erfolgreiche Visumsumschreibung sowie Änderungen (Kündigung, Umzug etc.) in schriftlicher Form sofort der Agentur zu melden.

§ 3 Gebühren  

  1. Bei Au-pair’s mit einer vorgesehenen Aufenthaltsdauer von 12 Monaten beläuft sich die Gesamtgebühr auf 200.- Euro.
  2. Hat der Auftraggeber ein Au Pair durch Eigeninitiative (z.B. Au Pair von Freunden oder Urlaubsbekanntschaften) gefunden und möchte nur die Einladungsformalitäten gemacht bekommen, so ermäßigt sich der Betrag
    auf 150.- Euro. (Bei selbst angeworbenen Au-pair’s bezieht sich die Leistung des Auftragnehmers ausschließlich auf die Erstellung der Unterlagen, der Auftragnehmer gewährt keine Garantieleistung gemäß §3 /8)
  3. Für Wechsel Au-pair’s oder Au-pair’s mit einem kürzeren Aufenthalt verlangt der Auftragnehmer für jeden verbleibenden Monat 20.- Euro. (Wechsel Au-pair’s sind von der 3 monatigen Garantieleistung ausgeschlossen)
  4. Die genannten Vermittlungsgebühren verstehen sich zuzüglich der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer von 16 %
  5. Die Gebühren sind durch Rechnungsstellung jeweils hälftig nach Vertragsabschluss und nach Einreise des Au-pair per Überweisung zahlbar auf das Konto der "AuPairDU Deutsch Ukrainische Au-pair Agentur" der LBBW BLZ: 60050101 Konto: 7829005698.
  6. Sollte ein Bewerber während der Bearbeitungszeit vom Vertrag zurücktreten oder ein Visum wird aus Gründen, die nicht im Verschulden des Auftraggebers liegen, abgelehnt, so erstattet der Auftragnehmer die komplette Vermittlungsgebühr zurück. (Nicht gültig für Wechsel Au-pair’s und Eigeninitiativ- Bewerbungen).
  7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in dem Fall der vorzeitigen Trennung, sofern der Auftraggeber sich nicht vertragswidrig verhalten hat, eine einmalige kostenlose Neuvermittlung mit Au-pair’s seiner Agentur durchzuführen. Der Auftraggeber muss vor Ablauf von 3 Monaten nach Eintreffen der / des Au- pair’s abschließend schriftlich mitteilen, dass ein harmonisches Miteinander nicht möglich ist und der Aufenthalt in der Familie daher beendet werden soll. Wird die kostenlose Neuvermittlung vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommen, so erstattet der Auftragnehmer die Gesamtgebühr abzüglich des Zeitraums, in dem das Au-pair bei der Gastfamilie war, in voller Höhe an den Auftraggeber zurück. Pro angefangenem
    Monat werden 20.- Euro einbehalten. (§3 Absatz 8 ist nur gültig für Au-pair’s deren Aufenthalt für 12 Monate geplant war. Die Garantieleistung entfällt für Eigeninitiativbewerbungen und Wechsel Au-pair’s).

§ 4 Haftungsausschluss  

  1. Beiden Parteien ist es bekannt, dass es sich bei der Leistung der Agentur AupairDU um eine Dienstleistung handelt, die mit dem Eintreffen des Au-pair’s in der Gastfamilie abgeschlossen ist. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche Durchführung des gesamten Aufenthaltes.
  2. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Überlassung der Bewerberdaten sich im Vorfeld mit seinem zukünftigen Au-pair telefonisch sowie schriftlich intensiv auszutauschen. Dadurch werden Schadensansprüche sowie Gebührenrückerstattung, die nicht Vertraglich vereinbart sind, ausgeschlossen.
  3. Mündliche Nebenabreden mit dem Au Pair sowie mit dem Auftragnehmer haben keine Gültigkeit.
  4. Angaben die von dem Bewerber in schriftlicher Form (Fragebogen, Referenzen, Photos Anschreiben, Lebenslauf, etc.) gemacht werden, sind von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen und entbinden nicht von der Entrichtung der Gesamtgebühr. Der Auftragnehmer hat auf die Richtigkeit der Angaben keinen Einfluss.
  5. Auch unvorhergesehene Komplikationen, wie z.B. eine wesentliche Verspätung des Ankunftstermins oder intensive Mitarbeit der Gastfamilie bei den Visums Angelegenheiten, haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Gesamtgebühr.
  6. Der Auftragnehmer haftet nicht für eventuell zusätzlich entstandene Kosten.
  7. Verursacht der Auftragnehmer durch seine Vermittlungstätigkeit aus irgendeinem Grund einen Schaden, so haftet er nur mit dem Nachweis des Vorsatzes.
  8. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die durch ansteckende Krankheiten des Au-Pair’s entstehen. (Wir empfehlen dem Auftraggeber sofort nach Ankunft des Au-Pair’s in Deutschland gesonderte Untersuchungen durchführen zu lassen).
  9. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die das Au-pair mittelbar sowie unmittelbar verursacht hat. Weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber Dritten. Es wird nicht gehaftet für Zahlungsverpflichtungen, die das Au-pair dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber eingegangen ist.
  10. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfallzeiten die durch das Au Pair bei plötzlicher Absage, durch Visumsablehnungen der Botschaft oder durch sonstige Behörden auftreten können.

§ 5 Sonstiges

  1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Angaben zur Abwicklung der Vermittlungstätigkeit vom Auftragnehmer verarbeitet, an Dritte weitergeleitet und gespeichert werden.
  2. Der Auftraggeber ist mit der Weitergabe seiner Adressangaben für die Kontaktaufnahme von Au-pair’s untereinander in Deutschland einverstanden.
  3. Durch Weitergabe von den persönlichen Daten des Auftraggebers an Partneragenturen sowie an Au-pair’s, wird eine Initiativbewerbung von dem Au-pair ausgeschlossen. Das heißt: Für eine direkte Anfrage (Bewerbung) von Au-pair’s bei dem Auftraggeber, die durch Weiterleitung der Adresse vom Auftragnehmer erfolgte, ist eine Reduzierung der Gebühr ausgeschlossen.
  4. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, Daten bzw. Adressen von Partneragenturen sowie Au-pair’s die von der Agentur AuPairDU angeboten wurden, an Dritte weiterzuleiten oder zu missbrauchen. Bei Verstoß wird der Auftragnehmer dies ggf. strafrechtlich verfolgen.
  5. Der Auftraggeber erklärt, dass er vom Auftragnehmer über die Bestimmung der Arbeitserlaubnis für Au-pair’s in der BRD in Kenntnis gesetzt wurde. Das heißt, alle Au-pair’s aus nicht EU/Staaten benötigen vor Antritt der Au-pair Tätigkeit eine gültige Arbeitsgenehmigung. Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis ist nach SGB § 404 strafbar.
  6. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Gastfamilien oder Au-Pair’s, die nachweislich falsche Angaben zur Vermittlung machten, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Richtlinien des EU Abkommens für Au-Pair’s nicht erfüllen, von der Vermittlung auszuschließen und ggf. den zuständigen Behörden weiterzuleiten.
  7. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet vor Eingang der Vermittlungsgebühr weitere Leistungen zu erbringen.

 § 6 Schlussbestimmung

  1. Eigenmächtige Ergänzungen sowie Änderungen dieses Vertrags bzw. der Verträge sind unwirksam.
  2. Sollten Teile dieses Vertrags ungültig oder unwirksam sein, behält der Rest seine Gültigkeit.
  3. Als Gerichtstand wird 71522 Backnang vereinbart.
  4. Es ist das Recht der Bundesrepublik

Wir stimmen den AGB’s der Agentur „AuPairDU“ zu und versichern, diese auch einzuhalten.

Ort, Datum: ________________________________

Unterschrift beider Gasteltern bei Eheleuten __________________

Mit der Bitte um Rücksendung eines Exemplars nur per Post.

   
Vermittlungsvereinbarung zum Ausdrucken


       


Au-Pair Agentur

AuPairDU

Deutsch -Ukrainische Au-Pair Agentur

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71737 Kirchberg
Germany

Tel: 0049 (0) 7144 831945
mobil: 0049(0) 179-7054021

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Stand:  16. Juli 2004 

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