Vermittlungsvereinbarung
zwischen
Familie |
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Deutsch-Ukrainische Au-pair Agentur |
(Vorname u. Name beider Eheleute)
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----------------------------------------------------Im
Folgenden Auftraggeber
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Natalija Vysoven
Obere Gaerten 4
D-71737 KirchbergIm Folgenden Auftragnehmer
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Nach
Unterzeichnung dieses Vertrags, beauftragt der Auftraggeber den
Auftragnehmer ein Au-pair seiner Agentur nach
der Wahl des Auftraggebers zu vermitteln.
§ 1 Pflichten des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber ausführlich
über die derzeitigen Bestimmungen des Au Pair Programms
in der BRD (siehe Merkblatt aupairinfo02.pdf)
- Überlassung von Bewerberdaten wie z.B. komplette
Adressangaben, Fragebogen, Photo, (wenn vorhanden auch
Referenzen, Anschreiben, und Sprachzeugnisse) der Au-pair
Bewerber.
- Erstellung aller notwendigen Anträge für eine
Visumserteilung. (Einladungsschreiben Au-pair Verträge).
- Hilfe bei der Abwicklung der Visums bzw.
Einladungsformalitäten und der Arbeitsgenehmigung.
- Der Auftragnehmer hat die Aufgabe die Gastfamilie sowie
das Au-pair während des ganzen Aufenthaltes zu betreuen.
(So lange der Bewerber sich beim Auftraggeber aufhält)
- Als Serviceleistungen stellt der Auftragnehmer auf Wunsch
einen kostenlosen Au-pair Ausweis aus, ein Zertifikat
nach einem erfolgreichen Au-pair Aufenthalt, bietet eine
empfohlene Au-pair Versicherung an, gibt Tipps für
Sprachschulen, bietet in seinem Forum eine Notfall Tel.
Nr. an, sowie die Austauschmöglichkeit von Adressen und
steht als kompetenter Ansprechpartner bei Problemen immer
zur Verfügung.
§ 2 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die AGBs des Auftragnehmers und die
Infoblätter der Bundesnstalt für Arbeit gelesen und erkennt diese Inhalte an.
Er ist verpflichtet folgende Leistungen dem Au-pair Bewerber zu
gewähren:
- Integration des Au-Pairs in die Familie
- freie Kost und ein eigenes abschließbares Zimmer.
- Die wöchentliche Arbeitszeit von max. 30 Std. wird nicht
überschritten. (Die Arbeitszeit ist flexibel gestaltbar).
- Ein monatliches Taschengeld von 205.- Euro an das Au-pair
bar auszuzahlen.
- Eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr oder
Fahrdienste.
- Die Möglichkeit zum Besuch einer Sprachschule.
- Vier Wochen Urlaub während eines Aufenthaltes von 12
Monaten. (Taschengeld muss weitergezahlt werden)
- Ausreichende Versicherung für die ganze Aufenthaltsdauer
gegen Krankheit und Haftpflicht.
- Der Auftraggeber muss den Au-pair Bewerber sofort bei
Ankunft in Deutschland bei seinem zuständigen
Einwohnermeldeamt anmelden und beim Arbeitsamt eine
Arbeitsgenehmigung sowie ggf. eine
Aufenthaltsbewilligung beantragen. Alle anfallenden Gebühren
trägt der Auftraggeber.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Ankunftstermin des
Au-pairs bzw. bei Wechsel Au-pairs die erfolgreiche Visumsumschreibung sowie Änderungen (Kündigung, Umzug etc.) in
schriftlicher Form sofort der Agentur zu melden.
§ 3 Gebühren
- Bei Au-pairs mit einer vorgesehenen
Aufenthaltsdauer von 12 Monaten beläuft sich die
Gesamtgebühr auf 200.- Euro.
- Hat der Auftraggeber ein Au Pair durch Eigeninitiative (z.B.
Au Pair von Freunden oder Urlaubsbekanntschaften) gefunden
und möchte nur die Einladungsformalitäten gemacht
bekommen, so ermäßigt sich der Betrag
auf 150.- Euro. (Bei selbst angeworbenen Au-pairs
bezieht sich die Leistung des Auftragnehmers ausschließlich
auf die Erstellung der Unterlagen, der Auftragnehmer
gewährt keine Garantieleistung gemäß §3 /8)
- Für Wechsel Au-pairs oder Au-pairs mit einem kürzeren
Aufenthalt verlangt der Auftragnehmer für jeden
verbleibenden Monat 20.- Euro. (Wechsel Au-pairs sind von
der 3 monatigen Garantieleistung ausgeschlossen)
- Die genannten Vermittlungsgebühren verstehen sich
zuzüglich der derzeit geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer von 16 %
- Die Gebühren sind durch Rechnungsstellung jeweils hälftig nach
Vertragsabschluss und nach Einreise des Au-pair per Überweisung zahlbar auf das
Konto der "AuPairDU Deutsch Ukrainische Au-pair Agentur" der LBBW BLZ: 60050101 Konto: 7829005698.
- Sollte ein Bewerber während der Bearbeitungszeit vom
Vertrag zurücktreten oder ein Visum wird aus Gründen,
die nicht im Verschulden des Auftraggebers liegen,
abgelehnt, so erstattet der Auftragnehmer die komplette
Vermittlungsgebühr zurück. (Nicht gültig für
Wechsel Au-pairs und Eigeninitiativ- Bewerbungen).
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich in dem Fall der
vorzeitigen Trennung, sofern der Auftraggeber sich nicht
vertragswidrig verhalten hat, eine einmalige kostenlose
Neuvermittlung mit Au-pairs seiner Agentur durchzuführen.
Der Auftraggeber muss vor Ablauf von 3 Monaten nach
Eintreffen der / des Au- pairs abschließend
schriftlich mitteilen, dass ein harmonisches Miteinander
nicht möglich ist und der Aufenthalt in der Familie
daher beendet werden soll. Wird die kostenlose
Neuvermittlung vom Auftraggeber nicht in Anspruch
genommen, so erstattet der Auftragnehmer die Gesamtgebühr abzüglich
des Zeitraums, in dem das Au-pair bei der Gastfamilie war, in
voller Höhe an den Auftraggeber zurück. Pro angefangenem
Monat werden 20.- Euro einbehalten. (§3 Absatz 8
ist nur gültig für Au-pairs deren Aufenthalt für 12
Monate geplant war. Die Garantieleistung entfällt für
Eigeninitiativbewerbungen und Wechsel Au-pairs).
§ 4 Haftungsausschluss
- Beiden Parteien ist es bekannt, dass es sich bei der
Leistung der Agentur AupairDU um eine Dienstleistung
handelt, die mit dem Eintreffen des Au-pairs in der
Gastfamilie abgeschlossen ist. Nicht geschuldet wird eine
erfolgreiche Durchführung des gesamten Aufenthaltes.
- Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Überlassung
der Bewerberdaten sich im Vorfeld mit seinem zukünftigen Au-pair
telefonisch sowie schriftlich intensiv
auszutauschen. Dadurch werden Schadensansprüche sowie
Gebührenrückerstattung, die nicht Vertraglich vereinbart
sind, ausgeschlossen.
- Mündliche Nebenabreden mit dem Au Pair sowie mit dem
Auftragnehmer haben keine Gültigkeit.
- Angaben die von dem Bewerber in schriftlicher Form (Fragebogen,
Referenzen, Photos Anschreiben, Lebenslauf, etc.) gemacht
werden, sind von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen
und entbinden nicht von der Entrichtung der Gesamtgebühr.
Der Auftragnehmer hat auf die Richtigkeit der Angaben
keinen Einfluss.
- Auch unvorhergesehene Komplikationen, wie z.B. eine
wesentliche Verspätung des Ankunftstermins oder
intensive Mitarbeit der Gastfamilie bei den Visums
Angelegenheiten, haben keinen Einfluss auf die
vereinbarte Gesamtgebühr.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für eventuell zusätzlich
entstandene Kosten.
- Verursacht der Auftragnehmer durch seine Vermittlungstätigkeit
aus irgendeinem Grund einen Schaden, so haftet er nur mit
dem Nachweis des Vorsatzes.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die durch
ansteckende Krankheiten des Au-Pairs entstehen. (Wir
empfehlen dem Auftraggeber sofort nach Ankunft des Au-Pairs
in Deutschland gesonderte Untersuchungen durchführen zu
lassen).
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die das Au-pair
mittelbar sowie unmittelbar verursacht hat. Weder
gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber Dritten. Es
wird nicht gehaftet für Zahlungsverpflichtungen, die das
Au-pair dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber eingegangen ist.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfallzeiten die
durch das Au Pair bei plötzlicher Absage, durch
Visumsablehnungen der Botschaft oder durch sonstige Behörden
auftreten können.
§ 5 Sonstiges
- Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine persönlichen
Angaben zur Abwicklung der Vermittlungstätigkeit vom
Auftragnehmer verarbeitet, an Dritte weitergeleitet und
gespeichert werden.
- Der Auftraggeber ist mit der Weitergabe seiner
Adressangaben für die Kontaktaufnahme von Au-pairs
untereinander in Deutschland einverstanden.
- Durch Weitergabe von den persönlichen Daten des
Auftraggebers an Partneragenturen sowie an Au-pairs, wird
eine Initiativbewerbung von dem Au-pair ausgeschlossen.
Das heißt: Für eine direkte Anfrage (Bewerbung) von Au-pairs
bei dem Auftraggeber, die durch Weiterleitung der Adresse
vom Auftragnehmer erfolgte, ist eine Reduzierung der Gebühr
ausgeschlossen.
- Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, Daten
bzw. Adressen von Partneragenturen sowie Au-pairs die von
der Agentur AuPairDU angeboten wurden, an Dritte
weiterzuleiten oder zu missbrauchen. Bei Verstoß wird
der Auftragnehmer dies ggf. strafrechtlich verfolgen.
- Der Auftraggeber erklärt, dass er vom Auftragnehmer über
die Bestimmung der Arbeitserlaubnis für Au-pairs in der
BRD in Kenntnis gesetzt wurde. Das heißt, alle Au-pairs
aus nicht EU/Staaten benötigen vor Antritt der Au-pair Tätigkeit
eine gültige Arbeitsgenehmigung. Eine Beschäftigung
ohne gültige Arbeitserlaubnis ist nach SGB § 404
strafbar.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor,
Gastfamilien oder Au-Pairs, die nachweislich falsche
Angaben zur Vermittlung machten, gegen die gesetzlichen
Bestimmungen verstoßen oder die Richtlinien des EU
Abkommens für Au-Pairs nicht erfüllen, von der
Vermittlung auszuschließen und ggf. den zuständigen
Behörden weiterzuleiten.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet vor Eingang der
Vermittlungsgebühr weitere Leistungen zu erbringen.
§ 6 Schlussbestimmung
- Eigenmächtige Ergänzungen sowie Änderungen dieses
Vertrags bzw. der Verträge sind unwirksam.
- Sollten Teile dieses Vertrags ungültig oder unwirksam
sein, behält der Rest seine Gültigkeit.
- Als Gerichtstand wird 71522 Backnang vereinbart.
- Es ist das Recht der Bundesrepublik
Wir stimmen den AGBs der Agentur AuPairDU zu
und versichern, diese auch einzuhalten.
Ort, Datum: ________________________________
Unterschrift beider Gasteltern bei Eheleuten
__________________
Mit der Bitte um Rücksendung eines Exemplars nur per Post.
Au-Pair
Agentur
AuPairDU
Deutsch -Ukrainische
Au-Pair Agentur
Obere Gaerten
4
71737 Kirchberg
Germany
Tel: 0049 (0)
7144 831945
mobil: 0049(0) 179-7054021
aupairdu@freenet.de
Sie erreichen uns telefonisch: Mo-Fr von 10:00
- 18:00 Uhr
Persönliche Termine nach Absprache.
Wir freuen uns über
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